
=Selbstverwaltungskörperschaft mit der Aufgabe, durch Bau und Instandstetzung von Deichen ihr Verbandsgebiet vor Hochwasser oder Sturmtiden zu schützen. Die Deichverbände üben ihre Aufgabe unter allgemeiner Aufsicht der Landkreise und unter technischer Aufsicht der staatlichen Wasserwirtschaftsämter aus.
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